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  • Störfallverordnung

    Informationen zu unserem Flüssiggaslager
    (nördlicher Bereich der Klosteranlage, außerhalb der Klostermauer)

    Liebe Besucher und Gäste vom Berneuchener Haus Kloster Kirchberg,

    IHRE SICHERHEIT IST UNS WICHTIG!

    Nach den Vorschriften der Störfallverordnung (§ 8a und 11) informieren wir hiermit als Betreiber (Mieter) der landeseigenen Klosteranlage – vertreten durch Vermögen und Bau, Außenstelle Rottweil – über unser Flüssiggaslager.
    Die Störfallverordnung ist die zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Verordnung soll den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen plötzlich auftretender Störfälle bei technischen Anlagen mit Austritt gefährlicher Stoffe regeln. Sie gilt für alle Betriebsbereiche (z. B. Produktionsanlagen, Lager), in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer sogenannten Mengenschwelle vorhanden sind.

    Die Betreiber der betroffenen Betriebsbereiche sind durch die Störfallverordnung verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle von vornherein zu vermeiden, auftretende Störfälle sofort zu erkennen und entsprechend zu handeln sowie deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt so weit wie möglich zu minimieren.

    INFORMATION ZUM BETRIEBSBEREICH

    Das Flüssiggaslager dient der Lagerung von Flüssiggas. In insgesamt zwei unterirdischen Flüssiggasbehältern lagert eine maximale Gesamtmenge von ca. 71 t im nördlichen Bereich der Klosteranlage, außerhalb der Klostermauer. Die Einrichtung des Betriebsbereiches ist vor dem Zugriff Unbefugter geschützt. Die Entnahme erfolgt vollständig aus der Gasphase. Es handelt sich somit um eine Anlage nach Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU / TRBS 3146. Das Flüssiggaslager dient zur Versorgung des gesamten Betriebsbereiches des Klosters für die Beheizung und Warmwassererstellung. Gelagert wird Heizgas (Propan nach DIN 51622). Die Anlage wird von unserem Hausmeister überwacht und wird regelmäßig nach den gesetzlichen Vorschriften von Fachfirmen gewartet.
    Die Anlage ist über die Meldeanlage gesteuert, in der Störungen auf unserer Brandmeldezentrale auflaufen.

    VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN

    Rauchwolke, lauter Knall oder bei Gasgeruch:

    Ruhe bewahren - keine Panik

    Sofort alle Flammen löschen

    Keine Feuerzeuge oder Streichhölzer anzünden

    Nicht rauchen

    Funken vermeiden: keine elektrischen Schalter betätigen oder elektrische Stecker ein- oder ausstecken, keine elektrischen Klingeln betätigen

    Kein Telefon oder Mobiltelefon nutzen

    Verein Berneuchener Haus e.V. Kloster Kirchberg, die Hausleitung
    Sommer 2019

    Berneuchener Haus

    Kloster Kirchberg

    72172 Sulz am Neckar

    Telefon +49 (0)7454 8830

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