Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für unsere Gastgruppen und Gäste gilt:
Unsere Geschäftsbedingungen sind an das Reiserecht angelehnt und sehen folgendes vor:
1) Auf Basis unseres Angebotes (dass Sie geprüft und gegebenenfalls ergänzt haben) erstellen wir einen Beherbergungsvertrag. Diesen senden Sie uns bitte nach erneuter Prüfung innerhalb von 4 Wochen rechtsverbindlich unterzeichnet zurück.
2) Nach dem Abschluss des Beherbergungsvertrages reserviert und organisiert das Berneuchener Haus entsprechend Ihrer Bestellung verpflichtend die Zimmer, Vollpension, Tagungsräume, Geräte und Sondervereinbarungen.
3) Sie verpflichten sich Ihrerseits, die bereitgestellten Leistungen abzunehmen.
4) Der lange Planungszeitraum erlegt beiden Seiten die Pflicht auf, sich gegenseitig unverzüglich über bekannt gewordene Änderungen der Vereinbarung zu informieren.
5) Vier Wochen vor Beginn müssen uns alle Daten zur Verfügung stehen, die für die Durchführung der Tagung (Zimmerbelegung, Wareneinsatz etc.) notwendig sind; insbesondere gilt dies für die Teilnehmerliste und spezielle Anforderungen wie Sonderkostwünsche. Bei kurzfristigen Buchungen, soweit diese aufgrund der Belegung des Hauses möglich sind, werden ggfs. kürzere Fristen individuell vereinbart.
6) Wir erstellen für Ihre Tagung eine Gruppenrechnung. Sollten Sie Einzelrechnungen für die Teilnehmenden wünschen, berechnen wir eine Aufwandspauschale von 5 € je Rechnung.
7) Für Absagen gelten folgende Regelungen:
a) Jede Absage muss schriftlich bzw. in Textform (per Brief, Fax, E-Mail) erfolgen.
b) Grundsätzlich berechnet das Berneuchener Haus bei Absagen eine Bearbeitungsgebühr von 40 € (kirchliche Gruppen) bzw. 45 € (gemeinnützige und Wirtschaftsgruppen).
c) Erfolgt die Absage der Buchung in der Zeit zwischen dem 56. und 35. Tag vor Aufenthaltsbeginn, stellen wir 20% des zu erwartenden Gesamtbetrages in Rechnung. Zwischen dem 34. bis 14. Tag vor Aufenthaltsbeginn stellen wir 40% des Gesamtbetrags in Rechnung. Zwischen dem 13. und 3. Tag vor Aufenthaltsbeginn stellen wir 60% des Gesamtbetrags in Rechnung, danach 80%.
Wenn einzelne gebuchte Zimmer vor Aufenthaltsbeginn von Ihnen storniert werden, gelten auch für diese die obengenannten Storno-Regelungen.
d) In der Gruppenrechnung können verspätete Anreisen und/oder vorzeitige Abreisen von Teilnehmern grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt nicht für Referenten.
8) Die Gästezimmer stehen den Gästen am Anreisetag ab 15 Uhr (sonntags ab 17.30 Uhr) zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer werktags bis 9 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 13 Uhr zu räumen. Eine Verlängerung ist nach rechtzeitiger Ankündigung und Verfügbarkeit gegen Berechnung möglich.
9) Unsere Leistungen beinhalten Vollverpflegung mit 3 zeitlich festgelegten Mahlzeiten am Tag. Frühstück: 8.00 – 9.00 Uhr / Mittagessen: 12.20 Uhr / Abendessen: 18.30 Uhr.
Die Herausnahme von einzelnen Mahlzeiten ist nach Abschluss des Beherbergungsvertrags nicht möglich.
Eine Mitnahme von Speisen ist grundsätzlich nicht gestattet.
Diese Regelungen gelten nicht für Selbstversorger.
Sonderwünsche z. B. zu abweichenden Essenszeiten, Tagungsverpflegung oder Büffets bedürfen der vorherigen Absprache, müssen im Beherbergungsvertrag festgehalten sein und werden gesondert abgerechnet.
10) Haftungsregelungen:
a) Das Berneuchener Haus Kloster Kirchberg haftet für die Sorgfalt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hauses auftreten, sind wir bemüht, nach Mitteilung durch den Gast Abhilfe zu schaffen. Das Haus haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
b) Verhindern höhere Gewalt (Brand, Streik, Unwetter, Krieg, Pandemie oder ähnliches) oder andere durch das Haus nicht zu vertretende Ereignisse die Leistungserbringungen des Berneuchener Hauses Kloster Kirchberg, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Gast steht in diesem Fall kein Schadensersatzanspruch zu.
c) Der Gast haftet gegenüber dem Haus für Beschädigungen und Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht werden. Wandverkleidungen, Fenster und Türen dürfen nicht beklebt werden, Fliegengitter dürfen nicht herausgenommen werden.
11) Berechtigung zur Vertragskündigung:
Falls berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass eine geplante Veranstaltung nicht dem Auftrag des Hauses entspricht, sich nachteilig auf den Tagungsbetrieb auswirkt oder andere Gäste belästigt, behält sich das Haus vor, einen solchen Beherbergungsvertrag nicht abzuschließen oder zu kündigen.
12) Das Berneuchener Haus Kloster Kirchberg ist ein Nichtraucherhaus. Mit Rücksicht auf die weiteren Gäste ist das Rauchen in den Gästezimmern sowie in allen weiteren Räumlichkeiten nicht erlaubt. Offene Flammen, Kerzen etc. sind in den Gästezimmern nicht erlaubt.
13) Haustiere sind aus hygienischen Gründen und mit Rücksicht auf die weiteren Gäste nur in eingeschränktem Maße zugelassen. Für Gäste mit Hunden gibt es zwei spezielle Hunde-Gästezimmer. In allen weiteren Räumen des Hauses sind Hunde nicht zugelassen.
14) Übernachten im Zelt, Pkw oder Wohnwagen
Das Übernachten in einem Zelt, Pkw, Wohnmobil, Caravan ist auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt, mit Ausnahme und nach Absprache der zwei ausgewiesenen Wohnmobilstellplätze.
15) Haftung auf Parkplätzen und für mitgebrachte Gegenstände:
Durch die Bereitstellung eines Parkplatzes auf dem Gelände des Berneuchener Hauses kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch das Haus und das Haus haftet nicht für entstandene Schäden am Fahrzeug, die auf einem überlassenen Parkplatz entstanden sind.
Für Beschädigung, Verlust und Diebstahl mitgebrachter (Wert-)Gegenstände der Gäste haftet das Berneuchener Haus nicht.
Zurückgebliebene Gegenstände der Gäste werden nur auf Anfrage und auf Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Haus verpflichtet sich, die Fundsachen sechs Monate aufzubewahren.
16) Der Gast / Veranstalter hat notwendige behördliche Erlaubnisse für seine Veranstaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Er hat für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften zu sorgen. Abgaben an Dritte, z.B. GEMA-Gebühren, sind vom Veranstalter selbst zu entrichten.
17) Jedem Tagungsveranstalter und Tagungsteilnehmer werden allgemeine Informationen zum Haus zur Verfügung gestellt. Für Schäden, die aufgrund von Unwissenheit des Tagungsveranstalters und/oder der Tagungsteilnehmer entstehen, übernimmt das Berneuchener Haus Kloster Kirchberg keine Haftung. Der Tagungsveranstalter und/oder die Tagungsteilnehmer haben für die entstehenden Kosten aufzukommen.
18) Im Fall von Streitigkeiten ist der Gerichtstand Stuttgart. Erfüllungsort der vom Haus zu erbringenden Leistungen ist das Berneuchener Haus Kloster Kirchberg.
19) Alle Vereinbarungen bedürfen der Schrift-/Textform.
Hinweise für Teilnehmer hauseigener Veranstaltungen sowie Einzelgäste
Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung wird ein Beherbergungsvertrag wirksam, der beide Seiten bindet. Wir stellen die vereinbarten Leistungen für Sie bereit und Sie verpflichten sich, diese in Anspruch zu nehmen. Bei Anmeldung zu einer Tagung in unserem Haus gehen wir von Ihrem Aufenthalt während der gesamten Dauer aus. Spätere An- bzw. frühere Abreise kann bei der Abrechnung leider nicht berücksichtigt werden. Eine Erstattung von nicht eingenommenen Mahlzeiten ist nach Abschluss des Beherbergungsvertrages grundsätzlich nicht möglich.
Bei einer Absage vor Veranstaltungsbeginn wird folgende Ausfallentschädigung fällig:
vom 56. bis 35. Tag 20% der Gesamtkosten
ab 34. bis 14. Tag 40% der Gesamtkosten
ab 13. bis 3. Tag 60% der Gesamtkosten
ab 2. Tag 80% der Gesamtkosten
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Verein Berneuchener Haus e.V.
Kloster Kirchberg
72172 Sulz am Neckar
Vereinsregister: VR 277, Amtsgericht Stuttgart VR 480277
AGB gültig ab 01.09.2024